Studio, 1 und 1 ½ – Zimmerwohnung | Fr. 125.00 |
2 bis 2 ½ – Zimmerwohnung | Fr. 150.00 |
3 bis 3 ½ – Zimmerwohnung | Fr. 175.00 |
4 bis 4 ½ – Zimmerwohnung | Fr. 200.00 |
5 bis 5 ½ – Zimmerwohnung | Fr. 225.00 |
Nach Aufwand bzw. vorheriger Abmachung
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Die obgenannten Pauschalen enthalten die Abnahme bzw. Übergabe der Wohnung und das Erstellen eines Protokolles.
Weitere Arbeiten wie Verhandlungen mit der Versicherung, Erstellen einer Abrechnung über Renovationen, etc. werden separat in Rechnung gestellt (Fr. 150.-- / Stunde).
Für Abnahmen bzw. Übergaben ausserhalb der Sektion Region Langenthal werden Autospesen von Fr. -.65 / km in Rechnung gestellt.
Die Bezahlung erfolgt in Bar gegen Quittung nach erfolgter Abnahme bzw. Übergabe des Objektes auf Rechnung des Abnehmers / der Abnehmerin.
Wichtiger Hinweis: Die Wohnungsabnahme-Experten stehen bezüglich ihrer Funktion und Arbeit in keinem Anstellungsverhältnis zum Hauseigentümerverband. Sie führen sämtliche Arbeiten auf eigene Rechnung aus. Der Verband lehnt daher jede Haftung ab.
Langenthal, 25.05.2015 - genehmigt durch Vorstand HEV 26.05.2015