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Vernehmlassung zur Totalrevision der Liegenschaftskostenverordnung

29.01.2018

Das im Zuge der Energiestrategie 2050 revidierte Energiegesetz sieht eine Reihe von Änderungen im Bereich der energetischen Sanierungen vor. Zum Umsetzung der konkreten Änderungen bedarf es einer Anpassung der Liegenschaftskostenverordnung. Eine wesentliche Änderung ist die Gleichstellung von abzugsfähigen Unterhaltskosten und den Kosten für einen Ersatzbau sowie die Ausweitung der Abzugsfähigkeit auf neu drei Steuerperioden. Die in der Vorlage präsentierte Umsetzung ist in einigen Punkten jedoch zu unklar, zu wenig an der Praxis orientiert und sorgt für unnötige administrative Belastungen. Der HEV Schweiz hat zu der Vorlage Stellung genommen und auf die Wichtigkeit der adäquaten Umsetzung der Ziele der Energiestrategie hingewiesen.