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Bericht über die Zukunft der zweiten Säule

19.04.2012

Das Eidgenössische Departement des Innern hat einen Bericht zur Zukunft der zweiten Säule zur Anhörung unterbreitet. Der Bericht enthält eine Problemanalyse und Lösungsansätze zu den verschiedenen Reformpunkten, insbesondere zum Mindestumwandlungssatz, zur Legal Quote und zu den Verwaltungskosten. Der Bericht enthält zusätzlich Optionen zur Einschränkung des Vorbezugs von Pensionskassengeldern für den Wohneigentumserwerb (WEF-Vorbezug). Die Anhörungsstellungnahme des HEV Schweiz beschränkt sich auf diesen Teilbereich.

Der Bericht ist im Sinne einer Auslegeordnung sinnvoll und notwendig. Es ist legitim, unter den verschiedenen Optionen zur Sicherung der 2. Säule, auch den Handlungsbedarf im Bereich WEF-Vorbezug auszuloten. Dabei wäre es wichtig, den Kapitalbezug bei der Pensionierung analytisch vom Vorbezug zu trennen. Dies ist leider nicht gemacht worden.

Ganz grundsätzlich fehlen Statistiken, z.B. zur Anzahl Personen, die sich im Alter aufgrund eines WEF-Vorbezugs finanziell erheblich einschränken müssen, oder zu notleidenden Immobilienkrediten aufgrund von WEF-Vorbezügen. Eine Überarbeitung in diesen beiden Bereichen ist dringend angezeigt.

Der WEF-Vorbezug ist für die Versicherten eine Möglichkeit der Partizipation und der Übernahme von Eigenverantwortung. Er stellt bei den administrativen Tätigkeiten der Vorsorgeinstitute erwiesenermassen nur einen geringfügiger Kostenposten dar. Die Möglichkeit des Vorbezugs nimmt der beruflichen Vorsorge den bitteren Beigeschmack des Zwangssparens. Dem HEV Schweiz liegt aus den dargelegten Gründen viel daran, dass der WEF-Vorbezug in der heutigen Form uneingeschränkt erhalten bleibt.