Wohnungsabnahmen

Tarif für Wohnungsabnahmen bzw. Übergaben des HEV Region Langenthal
Studio, 1 und 1 ½ – Zimmerwohnung | Fr. 100.00 |
2 bis 2 ½ – Zimmerwohnung | Fr. 100.00 |
3 bis 3 ½ – Zimmerwohnung | Fr. 125.00 |
4 bis 4 ½ – Zimmerwohnung | Fr. 150.00 |
5 bis 5 ½ – Zimmerwohnung | Fr. 175.00 |
6 bis 6 ½ – Zimmerwohnung | Fr. 200.00 |
Einfamilienhäuser (4 – 6 Zimmer) | Fr. 200.00 |
Villen | Fr. 250.00 |
Gewerberäume | Fr. 200.00 bis 250.00 |
Die obgenannten Pauschalen enthalten die Abnahme bzw. Übergabe der Wohnung und das Erstellen eines Protokolles. Weitere Arbeiten wie Verhandlungen mit der Versicherung, Erstellen einer Abrechnung über Renovationen, etc. werden separat in Rechnung gestellt (Fr. 100.-- / Stunde).
Für Abnahmen bzw. Übergaben ausserhalb des Amtbezirkes Aarwangen werden Autospesen von Fr. -.65 / km in Rechnung gestellt.
Die Bezahlung erfolgt in Bar gegen Quittung nach erfolgter Abnahme bzw. Übergabe des Objektes auf Rechnung des Abnehmers / der Abnehmerin.
Nicht-Mitglieder werden gegen Bezahlung von Fr. 40.—Mitglied. Ansonsten bezahlen diese einen Zuschlag von Fr. 40.--, welcher ebenfalls direkt in Bar zu bezahlen ist, jedoch dem Verein zu gute kommt.
Experten für Wohnungsabnahmen
Frau Ruth Studer | |
Telefon Privat | 032 510 23 96 |
Frau Corinne Lerch | |
Telefon Geschäft | 062 922 87 00 |
Frau Maja Scheidegger 4914 Roggwil BE | |
Telefon Privat | 062 929 02 79 |
Linda Strässle | |
Mobil | 078 774 94 05 |
Geschäftsstelle
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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
7.30 - 12.00 / 13.30 - 17.00
Persönliche Beratungen:
Mittwoch, 14.00 - 17.00
Lebensdauertabelle für Einrichtungen
Geben Sie die gesuchte Einrichtung ein: z.B.: Maler* +Dach* findet Malerarbeiten an Dächern
Lebensdauertabelle nach Räumen/Bereichen
Wählen Sie den Raum/Bereich, in dem sich die gesuchte Einrichtung befindet:
Reduktion der Lebensdauer bei besonderer Nutzung
Insbesondere Boden-, Wand- und Deckenbeläge
Büros | 20% | |
Gewerbe | wenig beansprucht | 25% |
Gewerbe | stark beansprucht | 50% |
